Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Brand beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Ansprechpartner: Herr Achim Scherm, Tel: 09234/9913-30, E-Mail: E-Mail
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Brand nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten zur Verfügung gestellt.
- Karte aktuelle IST-Versorgung im vorläufigem Erschließungsgebiet
- Nutzungsbedingungen Geodaten
- Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Brand ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Brand bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Brand/Opf. hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Brand/Opf. führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.
Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 16.12.2022 um 11:00 Uhr einzureichen.